Nein zur Initiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit
Die Initiative für Freiheit und körperliche Unversehrtheit verlangt, dass bei jedem staatlichen Eingriff in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Damit tangiert die Initiative insbesondere das staatliche Gewaltmonopol von Polizei, Strafverfolgung und Strafvollzug, Militär, Ausländer- und Asylwesen. Das Grundrecht auf persönliche Freiheit wird heute bereits durch die Bundesverfassung garantiert. Die Initiative verfolgt entsprechend ein bereits erfülltes Anliegen.
Die Nationale Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Kantonalparteien und Vereinigungen (NKPP) hat abschliessend und einstimmig die Nein-Parole gefasst.