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Übertrieben und unnötig.

Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» fordert eine Anpassung und Ergänzung des bestehenden Verfassungsartikels über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung (Art. 108 der Bundesverfassung). Die Initiative will das Angebot an preisgünstigem Wohnraum erhöhen. Zu diesem Zweck soll die staatliche Förderung von preisgünstigen Wohnungen ausgebaut und Schutzbestimmungen zugunsten des Erhalts von preisgünstigem Wohnraum in die Bundesverfassung eingeführt werden:

  • Die Förderung des Angebots von preisgünstigen Mietwohnungen soll die bisherige, generelle Förderung des Wohnungsbaus ersetzen. Diese ist in Zusammenarbeit mit den Kantonen umzusetzen.
  • Es soll verhindert werden, dass Programme der öffentlichen Hand zur Förderung von Sanierungen zum Verlust von preisgünstigen Mietwohnungen führen.
  • Der Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus an den neu gebauten Wohnungen soll gesamtschweizerisch bei mindestens 10 Prozent liegen.
  • Die Kantone und Gemeinden sollen ermächtigt werden, zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus für sich ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einzuführen. Zudem soll der Bund den Kantonen und Gemeinden beim Verkauf von Grundstücken des Bundes oder bundesnaher Betriebe ein Vorkaufsrecht einräumen.

Die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbandes wurde am 18. Oktober 2016 mit 104 800 gültigen Unterschriften eingereicht.

Aufstockung des Fonds de Roulement

Der gemeinnützige Wohnbau ist ein für den Wohnungsmarkt und die ganze Gesellschaft wichtiges Anliegen. Mit dem Fonds de Roulement besteht bereits ein etabliertes Förderinstrument des Bundes. Damit diese bewährte Förderung auch weitergeführt werden kann, hat das Parlament eine Aufstockung des Fonds de Roulement von 250 Millionen Franken beschlossen. Dadurch wird der gemeinnützige Wohnbau in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau erhalten. Der entsprechende Bundesbeschluss tritt in Kraft, sobald die Volksinitiative zurückgezogen oder abgelehnt worden ist.

Unnötige Verfassungsänderung

Die Bundesverfassung garantiert die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus bereits heute. Die Bevölkerung ist im Durchschnitt ausreichend, zu tragbaren Bedingungen und mit gutem Wohnraum versorgt. Der Anteil leerstehender Mietwohnungen liegt bei 2.5 Prozent. Schweizweit stehen über 72‘000 Wohnungen leer – das entspricht etwa der Stadt Bern. Wohnungsknappheit besteht nur punktuell, vorab in den Städten. Die Städte haben jedoch bereits eigene Massnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus getroffen. Ebenfalls benötigen die Kantone keine Ermächtigung durch den Bund auf Verfassungsebene, um auf ihrem Gebiet ein Vorkaufsrecht einzuführen. Sie haben bereits heute diese Kompetenz, welche auch gezielt genutzt wird.

Der Markt muss spielen

Staatlich geförderter, genossenschaftlicher Wohnungsbau ist nur dort sinnvoll, wo er auch tatsächlich jene Bedürftigen erreicht, die auf dem freien Markt keine für sie passende Wohnung finden. Das Festschreiben von 10 Prozent in der Verfassung ist willkürlich und riskant. Der Wohnungsmarkt ist seit jeher durch Zyklen geprägt. In Phasen mit einem Nachfrageüberhang reagieren, meist etwas verspätet, die Investoren und weiten das Angebot aus. Bei sich aufbauenden Leerständen werden die Investitionen zurückgefahren, was häufig einen Zyklus mit erneut angespannten Märkten einleitet. Wenn die Verfassung eine Quote von 10 Prozent für neu gebaute Wohnungen fordert, werden unbeachtet der Nachfrage auf dem Markt gemeinnützige Wohnungen gebaut. Das führt zu Überproduktionen und damit zu einer unwirtschaftlichen Preisgestaltung im gesamten Wohnungsmarkt.

Kosten für Bund und Kantone sind unverhältnismässig

Eine Quote von 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum von gemeinnützigen Wohnbauträgern entspricht gegenüber dem heutigen Bauvolumen mindestens einer Verdreifachung. Ohne eine massive Steigerung der Subventionen lässt sich der angestrebte Anteil von 10 Prozent nicht erreichen. Selbst wenn das erforderliche Volumen über den Fonds de Roulement erreicht werden könnte, was jedoch nicht realistisch erscheint, wären rund fünfmal mehr Darlehen und damit zusätzliche Mittel in der Grössenordnung von 120 Millionen Franken pro Jahr erforderlich. Zudem führt ein derart umfassendes Programm zu einer massiven Erhöhung der Bürokratie.

Empfehlung

  • Der Nationalrat empfiehlt die Vorlage mit 140 zu 56 Stimmen zur Ablehnung.
  • Der Ständerat empfiehlt die Initiative mit 30 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung.
  • Die CVP stimmte im Parlament geschlossen gegen die Initiative.
  • Die Delegierten der CVP Schweiz empfehlen die Initiative mit 117 zu 29 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Ablehnung.

Dafür setzen wir uns ein